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| | Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände | |
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| Autor | Nachricht |
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spiky Moderator

Anzahl der Beiträge: 878 Alter: 27 Ort: Wangen // Ba-Wü Fahrzeug: Opel Astra G CC Motortyp: X18XE1 Anmeldedatum: 24.04.09
 | Thema: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:04 pm | |
| Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand mit Infos dienen - bitte nicht wundern über die folgende Schriebweise, ich habe den Text in einem Verkehrsforum geschrieben gehabt, in dem man neutral schreiben muss, daher klingt das bissle komisch ^^ Person X bin ich ;) Meinen Astra kann man in meiner Galerie begutachten, er sieht beim besten Willen nicht so aus, als würde mir das Geld fehlen, und nur mit halbfertigem durch die Gegend zu fahren, wie man bei vielen anderen "billigtunern" sieht. Gut dass mein Innenraum gerade Baustelle ist kann man mir ja nicht böse nehmen, ist ja meiner Ansicht nach auch nix schlimmes ;) So nun zum Problem, ich bin heute in meiner Hofeinfahrt von der Zivilpolizei kontroliiert worden, diese bemängelten meine vorderen abgefahrenen Reifen (neue sind schon bestellt, nur noch nicht da), meine Sitze & Lenkrad, was ich noch nicht eintragen haben. Ich habe zu den Beamten gesagt, dass das ganze erst vor 3 Tagen verbaut wurde, das Auto die ganze Zeit in meiner Garage/Halle stand (20km von meinem Wohnhaus) und ich das Fahrezug heute abgeholt habe, um morgen die neuen Reifen aufziehen zu lassen und die Sachen eintragen zu lassen. Dass sonst alles eingtragen ist und die TÜV Berichte inkl. aller Gutachten, sogar das von den Sitzen & Lenkrad lag bei und ich somit nicht derjenige bin, der ohne Eintragungen rumfährt, interessierte die Beamten relativ wenig. Mir kam es gerade so vor, dass sie meine Karre als illegale Bastelbude mit schlimmster Gefährdung darstellen  So hier mal den Text im Vollen: Erstmal Infos allgemein: Person X fährt einen getunten Opel. An diesem sind schon diverse Veränderungen, auch Karosserieveränderungen, Tieferlegung, Verspoilerung, etc. vorgenommen worden. Alles wurde vom TÜV abgenommen und eingetragen.
Person X hat eine größere Garage/Halle etwa 20km von seinem Wohnort entfernt, in der das Auto die meiste Zeit des Jahres steht und in der auch am Fahrzeug "geschraubt" wird.
Person X hat vor paar Tage König Sportsitze und ein Sportlenkrad verbaut, was noch nicht eingetragen ist, da es ja erst frisch verbaut ist und bis dato heute nicht mit dem Auto gefahren wurde.
An der Vorderachse sind beide Reifen abgefahren. Es ist eine Reifengröße notwendig, die nicht gängig im Handel zu bekommen ist, sondern bestellt werden muss.
So nun zum eigentlichen:
Person X ist mit dem angesprochenen Fahrzeug heute von der Garage nach Hause gefahren. Gerade in der privaten Hofeinfahrt geparkt, kamen zwei Polizeibeamte -im nachfolgenden PB genannt- in Zivil und machte eine Fahrezugkontrolle. Person X hat den Beamten erklärt, dass die Sitze und Lenkrad noch nicht eingetragen sind, da diese erst vor ein paar Tagen verbaut wurde und die Reifen vorne morgen ausgetauscht werden, da diese eben beim Reifenhändler nicht vorrätig sind sondern diese bestellt werden müssen. Es wurde auch gesagt, dass die Garage 20km entfernt vom Wohnort liegt und heute das Fahrzeug zum ersten mal wieder aus der Garage geholt wurde, damit neue Reifen aufgezogen werden können und ich anschließend die Abnahmen beim TÜV erledigen möchte. Die PB meinten, sie könnten das Fahrzeug sofort stilllegen werden Gefährdung. Dass Person X alle (weit über 15 Eintragungen) vom TÜV eingetragen sind und auch alles inkl. deren Gutachten und TÜV-Bericht geordnet in einem Ordner vorhanden ist, so dass Person X nachweisen kann, dass Interesse daran besteht, dass am Fahrzeug alles legal und eingetragen ist und man somit nicht derjenige ist, wo Eintragungen nicht wichtig sind - interessierte die PB nicht die Bohne. Diese hängten sich nur an den abgefahrenen zwei Reifen auf, an den Sitzen und dem Sportlenkrad, obwohl für letzte beide jeweils ein Gutachten zur Eintragung vorhanden sind, also auch nichts, was nicht rechtens eingetragen werden kann.
Die PB begründeten ihre Kontrolle, dass die PB bei Person X beim abbiegen Schleifgeräusche gehört haben mögen, als diese an der Ampel standen. Dies kann aber nicht sein, da das Fahrzeug mit der Tiefe, der Bereifung, deren Felgen, etc. so abgenommen und eingetragen wurde. Die Freigängigkeit des Reifens ist gewährleistet und ein schleifen aufgrund Federwegsbegrenzer technisch gar nicht möglich! Es war lediglich ein Gullideckel, was ein ähnliches Geräusch erzeugt hat
Die PB stellten bzw. übergaben mir keine Mängelkarte, lediglich eine Visitenkarte eines PBten.
Nun zu den Fragen:
1.) Dürfen die PB Person X auf dem Privatgelände eine Fahrzeugkontrolle durchführen?
2.) Kann ne Strafe bezüglich den nicht eingetragenen, neu verbauten Sachen drohen, obwohl Person X morgen zum TÜV gefahren wäre?
2.1) Das Wohnhaus von Person X liegt genau 1000m vom TÜV entfernt, aber auf dem direkten Wege von der Garage zum TÜV. Angenommen Person X hatte nur heute abend die Möglichkeit, das Auto von der Garage zu holen, um es morgen beim TÜV vorzufahren, da nur heute ein Fahrer für die Fahrt zur Garage zur Verfügung stand. Wenn Person X nun sagt, dass man nur schnell was zu Hause ausladen wollte und das Auto dann vorm TÜV agbestellt hätte oder alternative man das Auto zu Hause abgestellt und morgen früh damit zum TÜV gefahren wäre (dieser hatte zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits geschlossen), da das Wohnhaus ja auf dem direkten Weg zum TÜV liegt (fährt Person X auch vorbei, wenn direkt zum TÜV gefahren wird) muss die Polizei das akzeptieren? Person X muss ja die Möglichkeit gegeben werden, das Fahrzeug von der Garage zum TÜV zu fahren.
3.) Kann trotz der Aussage von Person X, dass morgen neue Reifen aufgezogen werden und deswegen das Fahrzeug aus der Garage geholt wurde, eine Strafe mit Punkten drohen?
4.) Dürfen die Person X das Fahrzeug überhaupt stilllegen? Person X meint mal gelesen zu haben, dass das Stillegen abgeschafft wurde und nur noch ein Bußgeld verhängt werden kann, da die Polizei nachweisen muss, dass eine Gefahr durch nicht eingetragene Bauteile voran geht.
5.) Darf Person X überhaupt eine Strafe zugeteilt werden? Schließlich muss doch die Polizei Person X nachweisen, dass es nicht so gewollt war, morgen zum TÜV zu fahren und morgen neue Reifen aufzuziehen, da beides heute nicht mehr möglich war, da 1.) die Werkstatt wie TÜV schon geschlossen hatten und 2.) ich früher aufgrund benötigten Fahrers zur Fahrt zur Garage (Person X kann ja schlecht mit 2 Autos heim fahren) keine frühere Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu holen.
6.) Die PB haben Person X keine Mängelkarte erteilt, das heißt somit, dass kein sofortiges Vorfahren beim TÜV angeordet wurde, oder?
zusätzliche Infos zur Rechtslage und welche Rechte Person X da hat wären sehr klasse. Danke schonmal im Voraus!Was meint ihr dazu - hat da vielleicht irgendjemand hilfreiche Infos für mich, am besten mit Link! Welche Rechte hab ich da, ich hab mal gelesen, dass die ein Fahrzeug gar nicht mehr stilllegen dürfen sondern nur noch ein Bußgeld verhängen dürfen, da eine abstrakte Gefährdung nicht mehr ausreicht, um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu rechtfertigen. |
|  | | CleanEdition Super Moderator

Anzahl der Beiträge: 2311 Alter: 30 Ort: Rostock Fahrzeug: Astra F Motortyp: z16xe Anmeldedatum: 04.01.09
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:15 pm | |
| Boa soviel Text! Mit welchen Worten oder Unterlagen haben sich die PB denn verabschiedet? Haben die sich deinen Fahrzeugschein angesehen oder dir irgendwas gegeben? _________________  RIP 13.7.2010 |
|  | | Hotte Edeltuner

Anzahl der Beiträge: 940 Alter: 33 Ort: Heiligenstadt Fahrzeug: Zafira A Motortyp: 2l16V DTI Y20DTH Anmeldedatum: 06.04.08
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:18 pm | |
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Soweit ich weis sowie etwas am Fahrzeug verbaut ist erlischt die Betriebserlaubniss und der Versicherungsschutz. Werde aber den Text wenn du nix dagegen hast mal ausdrucken und meinen Nachbarn fragen der ist auch PB. Mal sehen was der mir dazu sagt.
Gruß Hotte
_________________ Träum nicht dein Leben,sondern Lebe deinen Traum!! |
|  | | x-treme Admin

Anzahl der Beiträge: 3582 Alter: 29 Ort: Fritzlar Fahrzeug: Zafira A OPC Motortyp: Z20LET Phase II Anmeldedatum: 19.12.07
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:24 pm | |
| Hey, also soweit ich weiss müssten sie dir bei einem auf Privatgelände abgestellten Auto nachgewiesen werden dass das Auto in dem Zustand bewegt wurde.
Und zu deinen Argumenten mit den Reifen die aufgezogen werden sollen bzw. Eintragungen gemacht werden müsstest du auf jeden Fall nachweisen das du VOR der Kontrolle bereits entsprechende Termine vereinbart hast.
Ansonsten dürfte es recht schwierig werden.
Gruß _________________  |
|  | | Sutti gehört zum Foreninventar

Anzahl der Beiträge: 1595 Alter: 25 Ort: Waldeck Fahrzeug: Astra G 2.0 16V Motortyp: X20XEV Anmeldedatum: 29.04.09
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:25 pm | |
| das mal ne üble GEschichte.
Also meines Wissens nach:
zu 1: NEIN, dürfen die nicht. Du hast da keine Aussagepflicht, und auch die PB haben nicht das Recht einfach so dein Grundstück zu betreten!
zu 2: Ja, eine Strafe dürfte verhängt werden, wenn nicht die Sache mit dem Privatgelände wäre!
zu 3: Ja, auch das wäre denkbar, wenn.... (privatgelände)
zu 4: Stilllegen ist soweit ich weiß nicht abgeschaft. den hugh-hap seinen Omega haben die PB letztes Jahr in Schieder aufm Treffen auch Stillgelegt...
zu 5: da gelten wohl leider die Gesetze.... (dennoch die sache mit dem Privatgelände)
zu 6: korrekt. Ohne Mängelkarte oder Anzeige o.ä. kann dir eigentlich nichts passieren!
ALLE ANGABEN NACH MEINEM WISSENSSTAND UND OHNE GEWÄHR! _________________ Frei zu sein, bedarf es wenig, nur wer frei ist, ist ein König! Schamlos nimmt, der dreiste Dieb, denn er ist seines Glückes Schmied.
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|  | | spiky Moderator

Anzahl der Beiträge: 878 Alter: 27 Ort: Wangen // Ba-Wü Fahrzeug: Opel Astra G CC Motortyp: X18XE1 Anmeldedatum: 24.04.09
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:44 pm | |
| | CleanEdition schrieb: |
Mit welchen Worten oder Unterlagen haben sich die PB denn verabschiedet? Haben die sich deinen Fahrzeugschein angesehen oder dir irgendwas gegeben? |
Den Fahrzeugschein und die Eintragungen habe sie sich angesehen, gegeben habe die mir außer eine Visitenkarte nichts. Der eine PB hat bissle was aufgeschrieben, aber erhalten hab ich nichts außer der Visitenkarte
| x-treme schrieb: | Hey, also soweit ich weiss müssten sie dir bei einem auf Privatgelände abgestellten Auto nachgewiesen werden dass das Auto in dem Zustand bewegt wurde. |
Das Problem ist dass die an der Ampel, etwa 500m vor meinem Wohnhaus die mich beim abbiegen gesehen haben, dann sich eingebildet haben, dass meine Reifen im Radhaus geschliffen haben -was aufgrund gezogener Radläufe und Begrenzer nicht möglich ist! und haben umgedreht. Haben mich aber erst in der Hofeinfahrt gestellt...
@Hotte: Kannste mal machen, danke 
Was haltet ihr von dem, hab ich im Netz gefunden:
| Zitat: | Früher war es so:
Werden an Fahrzeugen nachträglich technische Änderungen vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Dies ist immer dann der Fall, wenn dadurch die Verkehrssicherheit oder der Umweltschutz gefährdet oder die Fahrzeugart geändert wird.
Heutzutage ist es aber so, dass eine abstrakte Gefährdung nicht mehr ausreicht, um ein Erlöschen der Betriebserlaubins zu rechtfertigen. Es wird eine Mischung aus konkreter und abstrakter Gefährdung gefordert. Das heisst, dass in absehbarer Zeit damit zu rechnen sein muss, dass eine Gefahr für VT ausgeht. Somit kann in fast allen Fällen eine andere Auspuffanlage oder ähnliches nicht mehr ausreichen, um einen PKW stillzulegen. Unberührt bleibt davon die Tatsache, dass ein Mänglbericht ausgestellt werden und ein Verwarngeld gegen den Fahrer sowie ein Bußgeld für den Halter ausgesprochen werden kann... |
| Zitat: | Es gibt eine interessante Änderung: Durch die Einführung der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) gibt es keine Regelung der Betriebserlaubnis an Fahrzeugen mehr! Das heißt, den Tatbestand "Bewegen eines KFZs ohne entsprechende Betriebserlaubnis" ist seit dem 1.3.2007 ungültig bzw nicht mehr existent.
Folgen: bei einer Polizeikontrolle kann einem niemanden Anhängen, dass er ohne eine entsprechende Betriebserlaubnis (bzw erlöschen dieser zB durch nicht eingetragene Anbauelemente) unterwegs ist. Den wirklich einzigen Tatbestand, der noch rechtlich durchgesetzt werden kann ist, dass "das Fahrzeug dem Zustand der Zulassung" nicht entspricht.
Vorteil: Fahren ohne BE hat Geld + Punkte gekostet evtl auch den Führerscheinverlust oder Probezeitverlängerung. Fahren abweichend der Zulassung kostet "nur" Verwarngeld. |
Was haltet/meint ihr dazu?
Zuletzt von spiky:: am Do Jul 16, 2009 10:59 pm bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet |
|  | | CleanEdition Super Moderator

Anzahl der Beiträge: 2311 Alter: 30 Ort: Rostock Fahrzeug: Astra F Motortyp: z16xe Anmeldedatum: 04.01.09
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:47 pm | |
| Wäre mir neu das die keine Stilllegung mehr machen dürfen. Wo haste den Text her? _________________  RIP 13.7.2010 |
|  | | Destrcr Forensüchtig

Anzahl der Beiträge: 559 Alter: 22 Ort: Wallertheim Fahrzeug: Corsa B Motortyp: Bald de C16se Anmeldedatum: 25.09.08
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 10:50 pm | |
| Erstma denke ich dich hat jemand verpiffe weil sowas is schon arg ungewöhnlich das man schleifgeräusche gehört hat.. Privat is privat man kenn net einfach auf mein Grundstück komme un sage ich würd gern ma des Auto kontrolliere warum auch immer.................... Un zum Tüv muss man so oder so deswege sage die meiste da nix oder wenn dann ne mängelkarte.................. _________________ Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!!!!!!!!!!!!![/b]
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|  | | silverdevil666 Moderator

Anzahl der Beiträge: 680 Alter: 34 Ort: Wächtersbach Fahrzeug: Astra G OPC Caravan Motortyp: Z20LET Anmeldedatum: 29.06.09
 | Thema: ... Do Jul 16, 2009 10:51 pm | |
| Also... nun ich auch mal...
Wir haben letztes Jahr auf dem Weg nach Schieder etwas ähnliches erlebt. Wir hatten uns um der Polizeikontrolle zu entgehen extra auf eine Tankstelle gestellt und uns versichern lassen, das das ein Privatgelände ist. Wir fühlten uns sicher...
Allerdings kam dann ein Trupp von Polizisten und wollte kontrollieren... nachdem wir sagten, das sie das nicht dürfen weil Privatgelände ist, meinten Sie das das so zwar richtig ist, aber leider nicht zählt, weil man ja irgendwie über die Straße dahin gekommen sein muss und auch wieder runter muss....
Fazit ist also, wenn man sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und dann auf ein Privatgelände fährt die Polizei wohl berechtigt ist das Fahrzeug zu kontrollieren. Ist auch irgendwie logisch weil man ja auf der Straße war.
Also die kontrolle war wohl leider rechtens... allerdings weiß ich nicht ob sie das Privatgelände betreten dürfen um diese Kontrolle durchzuführen. Stillegen dürfen sie meines Wissens nach nicht mehr.
Allerdings, da du keine Mängelkarte bekommen hast und auch sonst nichts schriftliches denke ich, das da nicht viel passieren kann. Ich würde schnellstmöglich die Reifen wechseln und zum TÜV gehen und alles eintragen lassen. Somit hast du dich dann richtig verhalten.
Gruß
Sören |
|  | | spiky Moderator

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 | |  | | la-freak Moderator

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 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 11:05 pm | |
| also da sie bestimmt hinter dir hinterher gefahren sind fällt das mit dem bewegen aus. dir kann aufjedenfall eine Anzeige drohen da du mit nich eingetragen teilen dein kfz bewegt hast, dem nach zu folge auch keinen versicherungsschutz hattest. Auf einem Privat geländen dürfen sie definitiv nicht filsen da keine gefahr im verzug war.
lieben Gruß La-Freak _________________ 2 Fast 2 Real for Hollywood |
|  | | CleanEdition Super Moderator

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 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 11:09 pm | |
| Stellt sich dann die Frage wie man dann zum Tüv kommen soll? _________________  RIP 13.7.2010 |
|  | | la-freak Moderator

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 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Do Jul 16, 2009 11:12 pm | |
| das darf man dann ja mit kurzzeit kennzeichen oder anhänger wenn es am selben tag ist geht das mit dem kurzeitkennzeichen oder net ?  ah weiß der geier meiner war auch schon stillgelegt weil das kennzeichen vorne zu tief ist na und schnuppe isses nach wie vor noch ;) _________________ 2 Fast 2 Real for Hollywood |
|  | | spiky Moderator

Anzahl der Beiträge: 878 Alter: 27 Ort: Wangen // Ba-Wü Fahrzeug: Opel Astra G CC Motortyp: X18XE1 Anmeldedatum: 24.04.09
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Fr Jul 17, 2009 12:12 am | |
| Angenommen ich hätte die Sitze und Lenkrad heute verbaut und wäre heute zum TÜV gefahren, hätte sie ja nix machen können, schließlich ist das Fahrzeug ja angemeldet und zugelassen. Und zum eintragen darf ich ja zum TÜV!
Dass die Sitze und Lenkrad heute nicht eingebaut worden sind können sie mir nicht nachweisen, und dass ich nicht gewollt war, morgen nicht zum TÜV zu fahren auch nicht... und ich hätte das Fahrzeug ja auch heute abend von der Garage zu mir heim - liegt ja auch dem direkten weg - bringen können, meine Wertsachen raustun und anschließend auf dem TÜV-Gelände abstellen können und morgen früh dann zum eintragen hinlaufen? Da es ja nicht weit ist wäre die Möglichkeit ja nicht unrealistisch ;) |
|  | | Freak117 Edeltuner

Anzahl der Beiträge: 766 Alter: 24 Ort: Suderburg Fahrzeug: Astra F Caravan Motortyp: C20XE Anmeldedatum: 03.03.09
 | Thema: Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Fr Jul 17, 2009 1:26 am | |
| | spiky:: schrieb: | Angenommen ich hätte die Sitze und Lenkrad heute verbaut und wäre heute zum TÜV gefahren, hätte sie ja nix machen können, schließlich ist das Fahrzeug ja angemeldet und zugelassen. Und zum eintragen darf ich ja zum TÜV!
Dass die Sitze und Lenkrad heute nicht eingebaut worden sind können sie mir nicht nachweisen, und dass ich nicht gewollt war, morgen nicht zum TÜV zu fahren auch nicht... und ich hätte das Fahrzeug ja auch heute abend von der Garage zu mir heim - liegt ja auch dem direkten weg - bringen können, meine Wertsachen raustun und anschließend auf dem TÜV-Gelände abstellen können und morgen früh dann zum eintragen hinlaufen? Da es ja nicht weit ist wäre die Möglichkeit ja nicht unrealistisch ;) |
wow da hab ich ja zu lesen gehabt^^
Also fakt is das du das fahrzeug wenn du was verändert hast nicht mehr im Straßenverkehr bewegen darft, würde heißen Auto auf Trailer und dann zum TüV wenn se dich auf dem Weg zum TüV anhalten hast du immer noch nicht das recht zu fahren. Und strafe kommt denn auch noch! Wenn du 4 Wochen Zeit bekommen vom TüV irgendwelche sachen nach zu arbeiten darfst du wieder fahren! Oder halt mit der Eintragung ist die Betriebserlaubnis wieder da
Die Bullen dürfen dein Auto nicht stillegen nur die Weiterfahrt untersagen! die haben da garnicht das wissen zu sowas zu entscheiden die müssten dein Auto iwie zum TüV schieben und der legt dir dann das Auto still (SOWAS HAB ICH erst 1 mal erlebt da muss schon ne querlenker aufnahme voll weggerostet sein oder so) und wenn die Bullen dich fahren sehen haben dürfen die dich auch kontrollieren aber wenn du das Auto nicht gefahren hast hast du es halt mit einem Trailer zu dem Ort bekommen wo er steht und dann können dir die nix!!! Bist ja net gefahren ;-) joa ohne Mängelkarte is für die schonmal schlecht! Die musst du dir ja dann vom TüV ausfüllen lassen und zur Polizei bringen. Aber ohne is doch OK wenn du keine Karte bekommen hast und sonst nix gesagt haben wird da nix weiter kommen, gibt ja auch mal nette Bullen ^^ Aber ich kann dir sagen was sowas vor ca 2 jahren gekostet hat 2 Reifen platt 134€plus punkte nicht wenig glaube 2 pro Rad alle klarheiten beseitigt? 
Kleiner Tipp wenn ihr irgendwas nicht eingetragen habt und in eine Kontrolle kommt habt ihr halt euren Fhrz. Schein nicht mit, denn können die Beamten auch nicht checken das was fehlt joa bin so 2 Jahre rumgefahren und die haben es nie gepeilt löööööl_________________ Und nun zum Schluss, da lässt sich sagen, beim OPEL lohnt sich jedes Plagen!!!  |
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