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 Frage: Blinker als Standlicht

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Basstra
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BeitragThema: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 1:51 pm

Servus zusammen,
da ich jetzt so einiges gelesen hab udn nix gescheites rausgefunden hab frag ich mal hier wieder =)

wenn ich mir so nen modul hol, das die blinker mitglimmen zum standlicht, aber trotzdwm bnoch das blinken funktioniert, ist das legal?

bzw bekomm ich das eingetragen oder muss ich das gar nicht? und überhaupt =)

gruß jan
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Kermet
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 4:39 pm

Nich legal, keine Chance auf (legale) Eintragung und wenns mal kracht und einer sagt du hättest doch geblinkt hast noch mehr Probleme...
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spiky
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 5:01 pm

Legal wirst du das vermutlich nie bekommen, eingetragen wahrscheinlich auch nicht. Es ist ne riskante Sachen sowas zu verbauen, auch wenns geil aussieht

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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 5:31 pm

Das vermutlich kannst du getrost streichen.

Und was daran geil aussehen soll verstehe ich auch nicht, da versucht man alles um möglichst weißes/bläuliches Licht zu bekommen, will da aber dann noch gelblicher als gelb haben!?
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Kneipen_Astra
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 5:48 pm

also ein kumpel hat sich auch so ein modul in seinen Irmscher c Vectra ein gebaut un kann damit eine party beleuchtung machen... aber das geht nur beim parken nicht wärend der fahrt... keine ahnung wie er das technisch geschaltet hat..
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Corry
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 5:50 pm

was du darfst ist,dir eine weitere glühlampe (zum beispiel standlicht) in den blinker zu bauen. solange das licht nämlich "weiß" ist,darfst du dort standlicht haben. es darf eben nur nicht orange sein...
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 5:57 pm

Was hier schon wieder für ein unsinniges Halbwissen geschrieben wird
Nein, auch das darf man nicht! Ein Blinker ist nur als Blinker zugelassen und nicht auch als Begrenzungsleuchte.

Gibt natürlich Ausnahmen, z. B. die schwarzen Blinker für den Astra F, die haben das aber bereits vom Hersteller aus inkl. Zulassung dafür, aber einfach mal schnell reinbasteln ist nicht legal.
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spiky
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 6:50 pm

Kermet schrieb:


Und was daran geil aussehen soll verstehe ich auch nicht


Das ist geschmacksache und das ist hier jetzt auch nicht das Thema!!!

Und ganz abwägig, es evtl. durch ein Vergleichsgutachten eingetragen zu bekommen, ist es nicht. Es wird nur nicht einfach werden...

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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 6:57 pm

Kermet schrieb:
Was hier schon wieder für ein unsinniges Halbwissen geschrieben wird
Nein, auch das darf man nicht! Ein Blinker ist nur als Blinker zugelassen und nicht auch als Begrenzungsleuchte.

Gibt natürlich Ausnahmen, z. B. die schwarzen Blinker für den Astra F, die haben das aber bereits vom Hersteller aus inkl. Zulassung dafür, aber einfach mal schnell reinbasteln ist nicht legal.


Willst du meinen Dekra-Prüfer als halbwissend hinstellen? Hatte nämlich damals vor,sowas an meiner Stufe zu machen. In weiß hätte er es mir eingetragen,in orange nicht. Du halbwissender!
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 7:47 pm

Ein weiteres Beispiel für Prüfer, die sich über geltende Vorschriften hinwegsetzen (sei mal dahingestellt ob wissend oder unwissend) ändert auch nichts an der Sachlage.
Informier dich mal anhand der StVZO sowie entsprechender ECE-Richtlinien, dann reden wir weiter...

spiky schrieb:
Und ganz abwägig, es evtl. durch ein Vergleichsgutachten eingetragen zu bekommen, ist es nicht. Es wird nur nicht einfach werden...

Doch ist es! Bei lichttechnischen Einrichtungen gibts da null Spielraum für Einzelabnahmen & co, dafür braucht man eine Bauartgenehmigung, die nur das KBA nach umfangreichen Prüfungen durch ein dort akkreditiertes Lichttechnisches Insititut erteilen kann.
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 10:09 pm

Nachgerüstete Standlichtblinker sind nicht erlaubt! Punkt.

Es sei denn, das Fahrzeug verfügt bereits ab Werk über eine solche Beleuchtung (siehe US-Cars)

Gruß
Thomas
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BeitragThema: Re: Frage: Blinker als Standlicht   Fr Jan 07, 2011 10:28 pm

Genau, und bevor jetzt jemand mit Volvo und 5er BMW kommt: Was dort orange leuchtet sind baulich in die Hauptscheinwerfer integrierte Seitenmarkierungsleuchten und keine orangen Begrenzungsleuchten (umgangssprachlich "Standlicht")
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