Dieser "Ring" ist doch egal für die Lichtausbeute.
Und von wegen erloschene Bauartgenehmigung durch bauliche Verädnerung, wo is da die Grenze was man darf und was nicht?
Streng genommen wäre es ja dann auch eine Verädnerung wenn ich die Halter nach nem Unfall klebe oder eine matt gewordene Abschlusscheibe poliere...